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Mitglied im Verein

Die Gemeinschaft

Denken Sie daran, dass jeder Verein eine Gemeinschaft ist. Sobald Sie Mitglied bei uns geworden sind, bedeutet das, dass Sie nicht nur das tun können, was Ihnen selbst gefällt, sondern auch die gemeinsamen Regeln respektieren sollten, die für das Wohl aller gelten.

Dazu gehört natürlich auch die Rücksichtnahme auf Ihre Gartennachbarn.

Das Bundeskleingartengesetz

Nach dem Bundeskleingartengesetz § 1 ist die kleingärtnerische Nutzung verpflichtend. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Nutzung Ihres Gartens im Einklang mit der 1/3-Teilung erfolgt: 1/3 für Laube, Wege, Terrasse etc., 1/3 für Obst- und Gemüseanbau und 1/3 für Sträucher, Zierpflanzen, Rasen und Ähnliches. Das Gesetz regelt auch viele weitere Dinge, die für uns Kleingärtner wichtig sind. Viele der Bestimmungen betreffen einfache Ordnungsmaßnahmen, die für uns selbstverständlich sein sollten – wie z.B. die geruchsfreie Lagerung von Kompost und die Vermeidung von Lärm zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie an Wochenenden.

Gemeinschaftsarbeit?

Ein wichtiger Bestandteil der Mitgliedschaft ist die aktive Teilnahme an der notwendigen Gemeinschaftsarbeit. Nur durch das Engagement aller können unsere Gartenanlagen in einem gepflegten Zustand erhalten werden. Es sollte jedem Gartenfreund bewusst sein, dass die Kolonien mit viel Aufwand und teilweise aus Steuergeldern für uns geschaffen wurden – auch die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf einen ansprechenden Zustand.
Die Anzahl der jährlich zu leistenden Arbeitsstunden ist in der Vereinssatzung und dem Bundeskleingartengesetz festgelegt und wird durch den Vorstand bestimmt. In besonderen Fällen kann der Vorstand Mitglieder von der Gemeinschaftsarbeit befreien. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, an der Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen.
Betrachten Sie die Gemeinschaftsarbeit nicht als lästige Pflicht oder Zwangsarbeit, sondern als Gelegenheit, sich in geselliger Runde besser kennenzulernen und Teil der Gemeinschaft zu werden. So lässt sich die Arbeit leicht mit angenehmen Gesprächen verbinden.

Was kostet ein Kleingarten ? (diese Beträge können sich jährlich ändern)

Pacht jährlich

22,5 ct/m²

Vereinsbeitrag jährl.

32,50 EUR

Strom*

*281,00 EUR

Aufnahmegebühr  
(einmalig)

51,00 EUR


* Abstand für Strom-Verteilerkasten (einmalig),
wird bei Weitergabe des Gartens wieder erstattet

© Copyright Kleingärtnerverein Rethen/Leine e.V.

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